Aktuelles bei bk solar
Informationen und Downloads
Immer auf dem Laufenden! Strom und Mobilität aus Sonnenenergie: Hier informieren wir Sie jeweils nach Bekanntwerden über interessante Neuigkeiten, aktuelle Meldungen und kommende Termine rund um die Themen Photovoltaik und bk solar.
Benötigen Sie weitere oder spezielle Informationen?
Dann kontaktieren Sie uns bitte gerne.
Entfall der Umsatzsteuer bei allen PV-Anlagen
bis 30 kWp
Wer profitiert?
Nach der Jahressteuergesetzänderung zum 01.01.2023, entfällt die Umsatzsteuer bei allen PV-Anlagen bis 30 kWp.
Alle Kunden, deren Solaranlage ab dem 01.01.2023 von bk solar vollständig installiert wurde, profitieren von der 0%-Regelung.
Eine gute Nachricht für Sie: Neu-Installationen und Nachrüstungen eines Stromspeichers fallen ebenso unter das neue Gesetz und werden daher zukünftig von der Umsatzsteuer befreit sein.
Was ist ausgenommen?
Ausgenommen sind Produkte und Leistungen, die nicht direkt in Verbindung mit der Installation einer PV-Anlage stehen, so z.B. Wallboxen, Versicherungen und Fernwartungsverträge.
Was ist mit der Einkommensteuer?
Bei Fragen bezüglich der Einkommensteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen zum Bundesfinanzministerium finden Sie unter folgendem Link Bundesfinanzministerium.
Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Info.
70% Kappung bis 7kWp
Ab 01.01.2023 darf bei Anlagen bis 7kWp die 70% Kappung rückwirkend herausgenommen werden.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Info.
Zur Entnahme der 70% Kappung benötigen wir ein Foto der Seriennummer des Wechselrichters.
Folgende Hersteller können wir umstellen: SMA, Fronius, Kostal, Sungrow
Vergütungssätze
in Cent/kWh nach EEG
Wie wird die Einspeisung ins öffentliche Netz vergütet?
Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage erhalten Sie eine feste Vergütung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbindlich geregelt und wird im Jahr der Inbetriebnahme sowie weitere 20 Jahre lang vom Stromnetzbetreiber geleistet. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ist dann festgeschrieben.
Alle Angaben ohne Gewähr.